Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Einen detaillierten Aufgabenkatalog der Schulkonferenz finden Sie im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW §65)